Fachtagungen
Cybercrime – unsere Wirtschaftsunternehmen im Fokus international agierender Täter
„Die Zahl der digitalen Angriffe auf deutsche Unternehmen steigt 2024 weiter an. 74 % der Firmen sind von Datendiebstahl betroffen gewesen. Der Gesamtschaden durch Cybercrime beträgt jetzt 178,6 Milliarden Euro, wobei Ransomware und Phishing die häufigsten Angriffsformen darstellen.“
Das ist eine der einführenden Aussagen der „Studie Wirtschaftsschutz 2024“ des Branchenverbands Bitkom e.V.
In den seltensten Fällen sind die Täter dieser teils folgenschweren Straftaten in Deutschland zu finden. Von Problemen im Zusammenhang mit internationalen Ermittlungen weiß zwar jeder Cybercrime-Ermittler zu berichten, man darf gleichzeitig aber auch auf ein sehr gut funktionierendes internationales Netzwerk der Ermittlungsbehörden verweisen. Nicht zuletzt deshalb sind immer wieder Erfolge zu verzeichnen, gelingen Schläge gegen internationale Gruppierungen. Sei es durch die Zerstörung der Infrastruktur dieser Netzwerke oder gar die Festnahme der Täter. Ein weiterer Aspekt bei derartigen Ermittlungen darf nicht unterschätzt werden: die Möglichkeit, Unternehmen rechtzeitig zu warnen, wenn sie ins Visier der Täter gelangen.
Auch die Justiz hat sich zwischenzeitlich vielfach der organisatorischen Vorgehensweise der Polizei angepasst und durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften spezialisiert. Ein sehr wertvolles und ebenso vertrauensvolles Miteinander ist vielerorts entstanden.
Doch auch eine Sicht auf die Opfer dieser Straftaten soll bei der Fachtagung erfolgen. Wissen einschreitende Angehörige der Polizeidienststellen, Ermittler und Forensiker, um die Situation der Firmenleitungen, wenn deren Unternehmen sinnbildlich „abbrennen“ – ohne dass dies wie bei einem realen Brand sichtbar wäre? Beispiele deuten nicht immer darauf hin. Muss hier bereits bei Aus- und Fortbildung angesetzt werden?
Wie berücksichtigt die Aus- und Fortbildung der Verhandlungsgruppen den Umstand, dass viele ehemals erlernte Grundsätze der Verhandlungsführung eben bei digitalen Erpressungen von Unternehmen nicht anwendbar sind? Sicherlich können nicht alle Details hierzu in dieser Tagung dargestellt werden.
Ziel der Fachtagung ist es jedoch auch, Antworten auf diese Fragen zu geben. Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren sollen – ganz im Sinne von Best Practice – dargestellt werden. Messestandbetreiber werden durch die Vorstellung ihrer Tools zur Unterstützung der Ermittlungen wertvolle und interessante Beiträge leisten.
Moderation:
Leitender Kriminaldirektor a.D. Jürgen Fauth
Abt. Cybercrime/Digitale Spuren, Abt. Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, LKA Baden-Württemberg
Inhalt u.a.:
- Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz
- Die Probleme des angegriffenen Unternehmens
- Unternehmensbeitrag
- Falldarstellung
- Digitale Verhandlungen mit international agierenden Unternehmens-Erpressern
- Rechtliche Problemstellungen und Entwicklung bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalitätsform
- Die Thematik in der polizeilichen Aus- und Fortbildung
Agenda folgt demnächst
Zeit & Ort:
03. April 2025, 09:30 - 15:00 Uhr
GPEC® digital 2025 / CCL, Congress Center der Leipziger Messe
Teilnahmegebühr:
- Ticket Behörde: EUR 120,00 inkl. MwSt.
- Ticket Aussteller: EUR 240,00 inkl. MwSt.
- Ticket Wirtschaft: EUR 480,00 inkl. MwSt.
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Entsprechende Fachbeiträge in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift pvt POLIZEI VERKEHR + TECHNIK, hier als PDF zum Download.
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